Einordnung von COVID-19-Betroffenen im Rehasport
Leitfaden für Vereine für den Umgang mit ärztlichen Verordnungen für
Rehabilitationssport mit der Diagnose COVID-19
... oder auch der erste Schritt zu mehr Wohlbefinden, Vitalität und Gesundheit
wird Ihnen von Ihrem Hausarzt verordnet,
von Ihrer Krankenkasse finanziell begleitet und
kann in einem zertifizierten Gesundheitssportverein beginnen!
Ziel ist es Krankheiten, wie bestimmten Krebsarten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes vorzubeugen. Vereine möchten mit dem Gesundheitssport einen Beitrag leisten, dass Menschen, angepasst an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten ihre physischen Gesundheitsressourcen stärken und die persönlichen Risikofaktoren reduzieren.
Der Arzt stellt bei seinen Patienten die Diagnose und verordnet mit dem Formular 56 den Rehasport. Eine ärztliche Verordnung, die das Budget der Ärzte nicht belastet und dem Patienten nachhaltig hilft.
Um diese zu erschliessen bedarf es einigen Voraussetzungen. Dazu gehören geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und etwas Know how. Gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg, eine neue Zielgruppe zu erschliesen.