Eine zunehmende Anzahl Trainierender findet den Weg in den Verein oder in einen Fitnessclub über eine ärztliche Verordnung nach § 64 SGB IX. Der Rehabilitationssport ist eine Form des Gesundheitssports und wird vom Hausarzt verordnet und von den Kostenträgern bezahlt.
Mit dieser gesetzlichen Regelung stellt der Rehabilitationssport ein interessantes Modul für eine zunehmende Zahl von Vereinen, Fitness- und Gesundheitssportanlagen aber auch physiotherapeutische Praxen dar. Die Kehrseite der Medaille ist, das sich der Rehabilitationssport in den vergangenen Jahren zu einem stark reglementierten Leistungsbereich entwickelt hat.
Wir helfen Ihnen diese an sich zu binden
Die Zahl der Vorschriften und die Vielzahl der Details die zu beachten sind, werden von Jahr zu Jahr umfassender. WIR machen Kompliziertes EINFACH und bieten interessierten Einrichtungen die Möglichkeit ohne Investitionen in sehr kurzer Zeit funktionierende Rehasportgruppen zu etablieren. Mit unseren Dienstleistungen und den langjährigen Erfahrungen machen wir es möglich, dass Sie sich auf die Leistungserbringung vor Ort konzentrieren können. Unsere Leistungen:
Sie müssen keinen Verein gründen oder verwalten. Wir stellen die Trägereinrichtung für Ihren Erfolg! Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft und etablieren mit unserer Hilfe, ohne großen Aufwand, ein attraktives Angebote im Bereich Rehabilitationssport.
für
Das können wir für Sie tun