Für Ärzte

Die Rehasport Verordnung

Eine Verordnung die das Budget der Ärzte nicht belastet und dem Patienten nachweislich hilft!

Die Verordnung für den Rehabilitationssport kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. Die Verordnung (Muster 56 – Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport) nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt.

Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte Leistung für Behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Menschen. Nach § 2 SGB IX kommt der Rehabilitationssport für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Rehasport Verordnung download

Zielsetzung im Rehasport

Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssport ist es, die Eigenverantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben z.B. in der bisherigen Gruppe oder im Rahmen eines anderen Angebots zu motivieren.

In der Regel umfasst die Rehasport-Maßnahme 50 Einheiten von mindestens 45 Minuten. Die Maßnahme wird vom Kostenträger in aller Regel für 18 Monate genehmigt. Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, gibt es die so genannte Rahmenvereinbarung (aktueller Stand 1.1.2011).

Ziel ist es, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.

Die Diagnosen

Diese sollten eindeutig formuliert sein, eine detaillierte Spezifizierung ermöglicht es der Krankenkasse, die Notwendigkeit des Reha-Sportes im Einzelfall zu beurteilen. Sie unterstützt den Übungsleiter dabei, die Art, den Umfang und die Intensität des Sports individuell zu dosieren. Relevante Funktionseinschränkungund Begleiterkrankungen sollten dokumentiert werden. Besondere Effenzienz hat der Rehasport erfahrungsgemäß u.a. bei folgenden Diagnosen:

  • Schmerzbedingte Bewegungseinschränkung,
  • Hüftgelenksarthrose,
  • Einengung des Wirbelkanals,
  • Bandscheibenvorfall,
  • Schmerzsyndrom,
  • Sacrum Arcuatum,
  • Adipositas,
  • Morbus Bechterew,
  • Inkontinenz,
  • Blasensenkung,
  • Muskuläre Dysbalancenm
  • Osteopenie,
  • Hypertonie,
  • Wirbelsäulensyndrom,
  • Hüftgelenksarthrose,
  • Chronische Lumbalgie,
  • Chronische Dorsalgie,
  • Skoliose LWS,
  • Impingement-Syndrom,
  • Schleimbeutelentzündung der Schulter,
  • HWS-LWS- Syndrom

COVID 19 UND DANN?

Wie kann es gelingen, Post-COVID-Betroffenen ein Angebot zu machen, das wohnortnah
auf ihre Beschwerden physischer und psychischer Natur gleichermaßen eingeht und nachhaltig wirkt?
Hierzu kann der ärztlich verordnete Rehabilitationssport einen wichtigen Beitrag leisten!

Lesen Sie mehr im aktuellen Flyer des Deutschen Behindertensportverband e.V., hier als Download:

Post-COVID-Syndrom Flyer

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