Am besten Sie vereinbaren telefonisch einen Beratungstermin. Dieser Beratungstermin ist gesetzlich vorgeschrieben und KEIN Verkaufsgespräch. Bitte bringen Sie zum Termin eine halbe Stunde Zeit, die ärztliche Verordnung zum Rehabilitationssport im Original und die Genehmigung Ihrer Krankenkasse (auf dem Rezept oder als Schreiben) mit.
Teilnahme am Rehabilitationssport ist grundsätzlich für Sie als Versicherter kostenfrei, sie müssen nicht Mitglied werden. Der Gesetzgeber begrüßt es aber ausdrücklich, wenn sie Ihre Reha-Sportmaßnahme durch ergänzende sportliche Aktivitäten unterstützen. Hierfür halten wir für Sie spezielle Kombinationsangebote bereit.
Leider nein, da es an Wasserflächen mangelt können nur ausgewählte Einrichtungen diese Leistungen bieten
Zum anderen hängt dies auch mit den freien Kapazitäten zusammen. Daher kann es sein, dass Sie langen warten müssten, wenn Sie unbedingt Wassergymnastik machen wollen. Dies kann aber den Erfolg Ihrer Rehabilitationssport Maßnahme gefährden.
Leider nein. Während des Beratungsgespräches werden Ihnen verschiedene Zeiten angeboten. Sie werden dann einer Gruppe zugeteilt. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Änderung Arbeitszeiten etc.) kann, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, die Gruppe gewechselt werden.
Ja, da nur regelmäßige Teilnahme den Erfolg der Maßnahme fördert. Aus diesem Grund müssen Sie mindestens an 4 Terminen pro Monat teilnehmen. Ausnahmen sind möglich (Krankheit, Urlaub) sind aber im Vorfeld anzumelden. Die Maßnahme gilt als abgebrochen sollten Sie 4 x hintereinander unentschuldigt fehlen. Der Platz im Kurs wird in diesem Fall an einen anderen Patienten vergeben.