1. Befristete Aussetzung der „Günstigkeitsregelung“
2. Wiederaufnahme des Übungsbetriebs
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den mit Ihren Verbänden abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen Rehabilita- tionssport ab 01.01.2020 wurde u.a. geregelt, dass die mit anderen Rehabilitations- trägern vereinbarten niedrigeren Vergütungen gleichzeitig für die Ersatzkassen gel- ten (so genannte „Günstigkeitsklausel“ - vgl. Ziff. 13 bzw. 15 der jeweiligen Vergü- tungsvereinbarung 2020). Die Ersatzkassen haben sich angesichts der COVID-19-Pandemie und ihre Folgen für den Bereich Rehabilitationssport bereit erklärt, diese „Günstigkeitsklausel“ befristet für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 auszusetzen. In diesem Zeitraum erfolgt keine Absenkung auf das Preisniveau der Primärkassen und die vertraglich vereinbarten Vergütungssätze gelten ohne Einschränkung. Die Vergütungssätze wurden in der vdek-Datenbank bereits entsprechend hinterlegt. Wir hoffen, dass mit dieser Maßnahme die Ersatzkassen einen (kleinen) Beitrag zur Erhaltung der Strukturen im Bereich Rehabilitationssport leisten können. Hinsichtlich der hoffentlich baldigen Wiederaufnahme des Übungsbetriebes im Re- habilitationssport nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen schlagen wir einen gemeinsamen Informationsaustausch im Rahmen einer Telefonkonferenz vor. Hierfür schlagen wir Ihnen Donnerstag, 07.05.2020 von 14:00 bis 15:00 Uhr oder Dienstag, 12.05.2020 von 09:00 bis 10:00 Uhr vor. Teilen Sie uns bitte kurzfristig mit, an welchen Terminen Ihnen eine Teilnahme möglich ist. Die Einwahldaten werden wir Ihnen nach Abstimmung übermitteln. Sofern Sie bereits Empfehlungen etc. für einen Neustart entwickelt haben, bitten wir diese allen Beteiligten zu übermitteln.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung,
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Klaus Gerkens