Die Zuordnung der Rehabilitationssportler*innen erfolgt auf Grundlage der ärztlichen Diagnose, die in der Regel als ICD-10-Code auf der ärztlichen Verordnung (z. B. Muster 56) angegeben wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für Erkrankungen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion neue ICD-10-Codes entwickelt. Nachfolgende Tabellen erläutern die Einordnung von COVID-19-Betroffenen in die Rehabilitationssportgruppen der Vereine.
Diese Tabellen können Sie sich hier herunterladen: