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Einordnung von COVID-19-Betroffenen im Rehasport

Leitfaden für Vereine für den Umgang mit ärztlichen Verordnungen für
Rehabilitationssport mit der Diagnose COVID-19

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Die Zuordnung der Rehabilitationssportler*innen erfolgt auf Grundlage der ärztlichen Diagnose, die in der Regel als ICD-10-Code auf der ärztlichen Verordnung (z. B. Muster 56) angegeben wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für Erkrankungen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion neue ICD-10-Codes entwickelt. Nachfolgende Tabellen erläutern die Einordnung von COVID-19-Betroffenen in die Rehabilitationssportgruppen der Vereine.

Diese Tabellen können Sie sich hier herunterladen:

Einordnung von Covid-19-Rehabilitanden

 

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